Fragen und Antworten
zum KBV-zertifizierten Arznei-Modul
- Warum gibt es auch dann keinen Zugang zur bisherigen praxisinternen Arzneiliste mehr, wenn gar kein Interesse an einer Komplettdatenbank wie MMI Pharmindex (ehemals: Gelbe Liste) oder ifap besteht?
Zuerst einmal ist zu verstehen und zu berücksichtigen, daß nach der neuen gesetzlichen Vorschrift jede Praxissoftware, mit der Rezepte gedruckt werden, als Verordnungssystem gilt. Im selben Moment, wo Arzneimittel ausgewählt und verordnet werden, greift die neue Vorgabe, daß eine komplette Information zu Verschreibungsalternativen bereitgestellt werden muß. Es reicht also nicht, sich auf die selbstgepflegte interne Hausliste zu berufen, die ja alleinverantwortlich erstellt sei und zu nichts anderem diene, als sich das erneute Eintippen der Arzneimittel ins Druckfenster zu ersparen.
Hierzu gibt es u.a. folgende Gegenargumente:
- Viele Ärzte benutzen veraltete Selektionen von Medikamenten, die sie gewohnheitsgemäß weiter verschreiben. Auf neue, bessere und/oder preisgünstigere Alternativen wird nicht reagiert. Die Vorschrift erzwingt eine jeweilige Neuorientierung unter der Möglichkeit, sich durch Preisvergleich neu zu entscheiden.
- Die gesetzliche Vorgabe wendet sich gegen Systeme, bei denen die Hauslisten durch Empfehlungen bestimmter Hersteller vorbelegt sind (war bei EASYPRO niemals der Fall). Auch hier wurde dann vom Anwender gewohnheitsmäßig den bisherigen Gepflogenheiten gefolgt, ohne Rücksicht auf die quartalsweise (oder bei Internet-Download der Daten noch öfter) stattfindenden Neuerungen zu nehmen. Da diese Situation im Einzelfall nicht überprüft werden kann, sind auch werbefreie Systeme wie das unsrige von dieser Bestimmung betroffen.
Eine Pflichtfunktion für die Zertifizierung war die neue Funktion, mit der die praxisinterne Arzneiliste vom Anwender auf Wunsch komplett gelöscht werden kann, damit hier ggf. neue klare Verhältnisse geschaffen werden können.
- Eine zentrale Pflichtfunktion bei der Arzneiverordnung ist die Anzeige eines Warnfensters, falls nicht das günstige Medikament verordnet wird. Bei Anklicken dieser Warnung wird dann das geeignetere Präparat angezeigt. Es ist verständlich, daß hierdurch Möglichkeiten der Kostenersparnis im Arzneimittelsektor erreicht werden können, die bislang gar nicht ausgeschöpft worden sind. Da eine derartige Funktion nur im Arzneimittel-Gesamtsystem (hier: MMI Pharmindex) sinnvoll und praktikabel ist, nicht im Praxissystem EASYPRO, versteht es sich von selbst, daß ein Umschalten zum Gesamtsystem bei jeder Verordnung unumgänglich ist.
- Welchen Sinn hat dann überhaupt noch die praxisinterne Arznei-Liste?
Sie fungiert hauptsächlich als "Favoritenliste", um sich die am häufigsten benutzten Medikamente vor Augen zu halten. Im Fenster "Arznei" (unter Option "Bearbeiten" erreichbar) können weiterhin eigene Notizen eingetragen werden. Außerdem bleibt die Funktionalität hinsichtlich Rezepturen, Hilfs- und Heilmittel dieselbe wie zuvor.
Darüber hinaus wurden zahlreiche neue Kennzeichnungen aufgenommen, die durch die Schnittstelle versorgt werden: Wirkstoff, Negativliste ja/nein, Importpräparat j/n, Betäubungsmittel j/n, Lifestyle-Präparat j/n, Ausnahmeliste j/n. Die wichtigsten Kennungen werden auch in die Übersicht der praxisinternen Arzneiliste übernommen und dort angezeigt; außerdem werden Lifestyle-Präparate und Betäubungsmittel nun im Medikationen-Menue nach Import zur leichteren Erkennung farbig gekennzeichnet.
- Warum können nicht wenigstens die Einträge im Medikationen-Menue durch Anklicken der "Dr"-Kästchen zum Neu-Ausdrucken markiert werden? (Wiederverschreibung)
Es gilt dasselbe wie oben: Eine bloße Wiederverschreibung beinhaltet nicht die Neuorientierung nach günstigen oder besseren Alternativen. Manchmal werden sogar Medikamente wiederverschrieben, die schon vom Markt genommen wurden oder aus anderen Gründen nicht mehr empfehlenswert sind.
- Wie kann ich noch vorgehen, wenn ich weder am EASYPRO-Arznei-Modul noch an irgendwelchen Arzneimitteldatenbanken interessiert bin?
Die Vorschrift unterscheidet zwischen zwei grundsätzlichen Wegen: Verordnungssystem oder "Schreibmaschine". Jedes Verordnungssystem muß zertifiziert sein, andernfalls verstößt es gegen die gesetzlichen Vorschriften und ist somit illegal. Für alle Verordnungssysteme gilt die Bezugnahme auf die aktuelle Komplettliste mit allen Details und Informationen sowie mit den dort eingearbeiteten Bestimmungen und Verträgen, z.B. Rabattverträgen mit einzelnen Kassen.
Die einzige andere Möglichkeit besteht im Eintippen der Daten (wie bei einer Schreibmaschine) ins Verordnungs-Menue (bei EASYPRO ist das das Medikationen-Menue). Diese Daten können dann zwar auch noch abgespeichert und aufbewahrt bzw. statistisch ausgewertet werden, aber nicht zu Neu- oder Wiederverschreibungen genutzt werden. Aus diesem Grunde muß das bisher vorhandene "Dr"-Kästchen deaktiviert sein.
- Wie verhält es sich mit Rezepturen, Hilfs- oder Heilmitteln?
Rezepturen, Hilfs- oder Heilmittel werden genau wie bisher in der praxisinternen Arznei-Liste gepflegt. Es besteht keinerlei Unterschied zu vorher, außer daß auch hier die Wiederverschreibung nur durch Neueintrag möglich ist und nicht durch Anklicken des "Dr"-Kästchens. Der Grund für letzteres besteht darin, daß man ansonsten einfach nur den Rezeptur-Text durch beliebige Arznei-Verordnungen ersetzen könnte (für das Programm handelt es sich einfach nur um Drucktext), also diese Einträge wie bisher drucken und als Wiederverschreibung drucken könnte, womit sämtliche obigen Regelungen ausgehebelt wären. Würde EASYPRO diesen Weg zulassen, verstieße das Programm gegen die Zertifizierungsrichtlinien und würde sofort die Zulassung verlieren.
- Warum kann ich nicht wie bisher frei zwischen MMI Pharmindex (ehemals: Gelbe Liste) oder ifap wählen?
Die Kosten der Zertifizierungsprüfung werden von der KBV nach Einzelkombination Praxissystem/Arzeimitteldatenbank berechnet. Es wäre ziemlich unsinnig gewesen, zwei von der Funktionalität her ähnliche Systeme parallel zu zertifizieren — mit all dem Zusatzaufwand, der damit einhergegangen wäre.
- Ich weiß nicht, ob meine Rechnerausstattung leistungsfähig bzw. schnell genug für die Nutzung des MMI Pharmindex ist.
Lassen Sie sich die CD-ROM von MMI kostenlos zuschicken und installieren Sie die Software erst einmal als Stand-alone-System. Dann können Sie alles selbst ausprobieren.
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